Laut Süddeutscher Zeitung vom 14.November
2014 gab es vor rund sieben Monaten einen Streit mit Todesfolge in einer
Berliner Schule. Der Täter wurde nun zu fünf Jahren und neun Monaten Haft
verurteilt. Es handelt sich dabei um einen 41-jährigen Gambianer. Er hatte in
der von Flüchtlingen besetzten Gerhart-Hauptmann Schule in Berlin-Kreuzberg
einen der Flüchtlinge erstochen. Dabei habe er nicht aus Notwehr gehandelt.
Denn der Streit ging darum, wer als Erster die Dusche benutzten dürfe. Der
Täter hatte neunmal mit einem Messer auf das Opfer eingestochen. Der verletzte
Marokkaner starb nach dem Angriff am 25.April 2014. Der Angeklagte gab zwar die
Attacke zu, er gab aber an, sich in einer bedrohlichen Situation befunden zu
haben. Die vom Staatsanwalt geforderte Haftstrafe betrug sieben Jahre. Der
Verteidiger plädierte auf Freispruch.
Die anderen 45 Flüchtlinge, die noch in
der besetzten Schule wohnen dürfen dort bleiben, denn es gib zwischen ihnen und
dem Bezirk eine im Juli 2014 beschlossene Nutzungsvereinbarung. Daher untersagt
das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg dem Bezirk eine Räumung.
Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde
gleichzeitig vom Landgericht Berlin in zwei Eilverfahren beschlossen, dass
grundsätzlich das Verwaltungsgericht für alle Klagen der Flüchtlinge gegen die
Räumung zuständig ist.
Allerdings möchte sich der Bezirk nicht
das Hausrecht und den Zugang zur Schule nehmen lassen. Aufgrund von Bedrohungen
werde man, nach Aussage vom Bezirkssprecher Sascha Langenbach, wenn nötig, um
Amtshilfe durch die Polizei bitten um das besetzte Gebäude betreten zu können.
Ich finde es erschreckend, wie willkürlich
die Flüchtlinge in Berlin-Kreuzberg sich den Zugang zur Schule verschaffen
konnten. Außerdem ist es unglaublich, dass sie überhaupt nicht betreut werden.
Dadurch stauen sich Aggressionen auf, die, wie gesehen, durch Kleinigkeiten
eskalieren.
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