Freitag, 3. April 2015

Germanwings-Absturz in Frankreich



Am Dienstag, den 24. März 2015 stürzte ein Airbus des Typs A320 der Lufthansa-Tochter Germanwings in den französischen Alpen ab. Es handelte sich um den Flug 4U9525. Die Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Alle 144 Passagiere und die sechsköpfige Besatzung sind tot. Darunter 2 Babys und 16 Gymnasiasten aus Nordrhein-Westfalen, die mit ihren 2 Lehrerinnen auf dem Rückflug von einem Schüleraustausch waren.
Kurz nachdem das Flugzeug seine offizielle Flughöhe von 11.600 Metern erreicht hatte, begann die Maschine in raschem Tempo zu sinken. Acht Minuten dauerte der Sturzflug. Dann zerschellte der Airbus mit einer Geschwindigkeit von 800 km/Std. nordöstlich von Marseille am Berg.
Die erste Black-Box, der Stimmenrekorder, wurde gefunden und nun sucht man verzweifelt nach der zweiten. Der Flugschreiber soll genauere Informationen zum Unglückshergang liefern. Wie Kay Kratky, Lufthansa-Manager, am Sonntagabend in der ARD-Talkshow „Günther Jauch"  mitteilte, ist zu befürchten, dass der Flugschreiber in viele kleine Teile zerschellt ist und damit unbrauchbar geworden sei.
Die Bergungsarbeiten sind in dem unwegsamen Gebiet äußerst schwierig. Bisher konnten die etwa 600 Hilfskräfte nur zu Fuß zur Unglücksstelle gelangen oder mittels Hubschrauber agieren. Nun soll ein Fahrweg gebaut werden.
Bisher wird spekuliert, wie es zum Unfall kam. Es wird in verschiedenen Richtungen ermittelt. 
Noch schließt Brice Robin, der Staatsanwalt von Marseille, die Möglichkeit eines technischen Defekts des Flugzeugs nicht aus. Auch wenn die Auswertung des Stimmenrekorders darauf hinweisen, „dass der  27-jährige Copilot Andreas Lubitz den Piloten aus dem Cockpit aussperrte und die Maschine absichtlich in einen Sinkflug versetzte und so abstürzen ließ“.
Das Luftfahrbundesamt LBA arbeitet eng mit der französischen Staatsanwaltschaft zusammen. Es ist für die Überprüfung der medizinischen Tauglichkeit der Piloten und Co-Piloten verantwortlich. Jährlich bis halbjährlich müssen diese einen Fragebogen ausfüllen und sich vom, durch das LBA anerkannten, Flugmediziner untersuchen lassen. Wenn alles in Ordnung ist, dürfen sie die Fluglizenz behalten. Nun sollen die Unterlagen von Andreas Lubitz zur Überprüfung weitergegeben werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf das Kürzel „SIC“ gerichtet werden, denn bisher ist lediglich dem Mediziner bekannt, wofür es steht und warum Lubitz in regelmäßigen Zeitabständen untersucht werden musste. Außerdem war er vor dem Flugeinsatz in psychiatrischer Behandlung und habe ein eingeschränktes Sehvermögen gehabt. Dies belegen mehrere zerrissene ärztliche Krankschreibungen, die bei der Hausdurchsuchung gefunden  wurden. Da er sie seinem Arbeitgeber, der Lufthansa, nicht abgegeben hatte, wusste dieser nichts davon und so kam es, dass er den Airbus als Co-Pilot, trotz Krankenstand, hat fliegen dürfen.
Höchste Priorität setzt Staatsanwalt Brice Robin auf die Auswertung der DNA von den getöteten Menschen. Bisher konnten allerdings nur 78 DNA –Spuren von den 150 sichergestellt werden. Ein Abgleich mit den Familienangehörigen folgt noch.

Ich finde es fürchterlich, dass es zu solch einem Unglück hat kommen können. Man hätte doch schon viel früher merken müssen, dass der Co-Pilot Selbstmord gefährdet ist.
Es sollten künftig immer 2 Personen im Cockpit sein. Falls sich der Pilot entfernen muss, könnte doch ein Crewmitglied beim Co-Piloten bleiben. Außerdem bin ich für bessere Untersuchungen der Piloten und Co-Piloten. Diese sollten vierteljährlich einen gesundheitlichen Sicherheitscheck bei Fachärzten machen müssen. Die Ergebnisse sollten bei Krankenstand nicht nur dem Patienten und dessen Krankenkasse auszuhändigen sein, sondern automatisch an den Arbeitgeber erfolgen.
Warum der Name des Co-Piloten veröffentlicht wurde, ist mir ein Rätsel. Hoffentlich gibt es bei dessen Eltern nun keine Lynchjustiz.
Mein aufrichtiges Beileid an die Hinterbliebenen!





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